Warum verschlüsseln und signieren? |
Das Brief -und Postgeheimnis sind unverletzlich! (Gundgesetz Artikel 10 Absatz 1) Personenbezogene Daten müssen geschützt sein. (Datenschutz) Daten sind personenbezogen, wenn sie eindeutig einer bestimmten natürlichen Person zugeordnet sind oder diese Zuordnung erfolgen kann. Besonders schutzbedürftig sind nach § 3 Abs. 9 BDSG „besondere Arten personenbezogener Daten“. Hierzu zählen Gesundheitsdaten, Informationen über die rassische oder ethnische Herkunft, politische, religiöse, gewerkschaftliche oder sexuelle Orientierung. Ihre Verarbeitung ist an strengere Voraussetzungen gebunden als die Verarbeitung sonstiger personenbezogener Daten. |
Ein Email gleicht einer Postkarte. Es kann mit geringem Aufwand von Unbefugten mitgelesen und verändert werden werden. Alle Nachrichten, die per Email übertragen werden, sind öffentlich. Der Absender kann einfach verändert werden und somit ein falscher Absender vorgegaukelt werden.. Emails sind somit leicht und einfach fälschbar oder veränderbar. Emails kann man durch verschlüsseln sichern. Der Absender einer Email kann ebenfalls leicht verfälscht werden. Den Absender kann man mit einer Signatur eindeutig identifizieren Durch einer Signatur wird der Absender eindeutig. Also müssen Emails, in denen personenbezogene Daten übertragen werden, geschützt, d.h. verschlüsselt und signiert sein. Damit ist sichergestellt, dass Unbefugte die Daten nicht mitlesen und verändern können und der Absender eindeutig identifiziert ist. |