Digitale Signatur ist in der Datenverarbeitung eine elektronische unterschift |
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Digitales Zertifikat Jeder geheime, auf asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren basierende Signaturschlüssel hat immer einen einzigen korrespondierenden öffentlich Schlüssel. Ein Zertifikat des Trust Center, CA oder Zertifizierungsstelle ist die elektronische Bescheinigung, dass der Signaturschlüssel einer Person zugeordnet wurde und die Identität dieser Person bestätigt werden kann (vgl. § 2 Nr. 6 Signaturgesetz). Bei der elektronischen Signatur enthält das Zertifikat den öffentlichen Schlüssel, mit dem der während der Signaturerstellung verschlüsselte Hashwert (Prüfsumme) des elektronischen Dokuments entschlüsselt und gegen einen neu erstellten Hashwert verglichen und damit die Authentizität des elektronischen Dokuments überprüft werden kann. Für die qualifizierte elektronische Signatur muss der Zertifizierungsdiensteanbieter die §§ 4 bis 14 Signaturgesetz einhalten und die Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde (Bundesnetzagentur) anzeigen (§4 Abs. 3 SigG). Ab der Anzeige des Betriebs können Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen ausgestellt werden. Vor der Anzeige des Betriebes ausgestellte Zertifikate ermöglichen bestenfalls das Erstellen von fortgeschrittenen elektronischen Signaturen. Sinn dieser Regelungen ist insbesondere, die Identität des Zertifikatinhabers sicherzustellen und die sichere Aufbewahrung und Zurverfügungstellung des Zertifikats zu gewährleisten. Das Zertifikat dient der Identifikation einer Person und muss daher sicher aufbewahrt werden, damit es nicht unzulässig verändert werden kann. Die Feststellung, wer ein Zertifikat beantragt, muss über ein sicheres Verfahren getroffen werden. Ein solches Verfahren ist zum Beispiel Postident, bei dem man seinen Personalausweis in einer Postdienststelle vorzeigen muss, wenn man den Antrag auf ein Zertifikat stellt. So kann man sicher sein, wem ein Zertifikat gehört. Ein anderes denkbares (aber nicht sehr praktikables) Verfahren könnte sein, dass ein Antragsteller persönlich in der Zertifizierungsstelle erscheint und sich ausweist. Was im Einzelfall für den Registrierungsprozess ausreichend ist, beschreibt das Truct Center in seinem einsehbaren Sicherheitskonzept. Bei einer zuverlässigen Zertifizierungsstelle ist somit nachvollziehbar, zu welcher Person ein Zertifikat gehört. Mit Hilfe des Zertifikats kann festgestellt werden, ob eine elektronische Signatur wirklich von einer bestimmten Person stammt. Im und für das deutsche Gesundheitswesen in Deutschland ist die ITSG ein Trust Center. Wenn Sie im im Gesundheitswesen Dateien signieren möchten oder müssen, benötigen Sie dafür ein Zertifikat von der ITSG. Das müssen Sie mit einem Antrag und einer Antragsdatei beantragen |